Das Unternehmen hat seinen Übergangsplan für den Klimaschutz anzugeben, inkl.
- Erläuterung, wie die Unternehmensziele mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vereinbar sind, unter Bezugnahme auf die THG-Emissionsreduktionsziele
- eine Erläuterung der ermittelten Dekarbonisierungshebel und der wichtigsten geplanten Maßnahmen, einschließlich Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsportfolios des Unternehmens und der Einführung neuer Technologien, unter Bezugnahme auf die THG-Emissionsreduktionsziele und die Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit oder in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
- eine Erläuterung und Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel des Unternehmens zur Unterstützung der Umsetzung seines Übergangsplans, unter Bezugnahme auf die Klimaschutzmaßnahmen
- eine qualitative Bewertung der potenziellen eingeschlossenen Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit den wichtigsten Vermögenswerten und Produkten des Unternehmens, inkl. ob und wie diese Emissionen die Erreichung der Emissionsreduktionsziele des Unternehmens gefährden und Übergangsrisiken fördern könnten, und gegebenenfalls eine Erläuterung der Pläne des Unternehmens zum Umgang mit seinen treibhausgas- und energieintensiven Anlagen und Produkten
- bei Unternehmen, die unter die Taxonomieverordnung fallen, eine Erläuterung aller Ziele oder Pläne (CapEx, CapEx-Pläne, OpEx), über die das Unternehmen verfügt, um seine wirtschaftlichen Tätigkeiten an die in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission festgelegten Kriterien anzupassen
- gegebenenfalls Angaben signifikanter CapEx-Beträge, die im Berichtsjahr im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas investiert wurden
- Angaben darüber, ob das Unternehmen von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen ist oder nicht
- eine Erläuterung darüber, wie der Übergangsplan in die allgemeine Geschäftsstrategie und Finanzplanung des Unternehmens eingebettet und auf diese abgestimmt ist
- ob der Übergangsplan von dessen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen genehmigt wurde
- eine Erläuterung der Fortschritte des Unternehmens bei der Umsetzung des Übergangsplans
Sollte das Unternehmen nicht über einen Übergangsplan verfügen, so gibt es an, ob und gegebenenfalls wann es einen Übergangsplan annehmen wird.
Das Unternehmen hat seine Strategien anzugeben, mit denen seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel angegangen werden sollen.
Das Unternehmen gibt an, inwieweit die folgenden Bereiche in seinen Strategien Berücksichtigung finden:
- Klimaschutz,
- Anpassung an den Klimawandel,
- Energieeffizienz,
- Einsatz erneuerbarer Energien und
- Sonstige
Das Unternehmen hat seine Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie die für deren Umsetzung zugewiesenen Mittel anzugeben.
Zusätzlich zum ESRS 2 MDR-A gilt Folgendes:
a) Bei der Auflistung der wichtigsten Maßnahmen, die im Berichtsjahr ergriffen wurden und für die Zukunft vorgesehen sind, muss es die Klimaschutzmaßnahmen, bei denen ein Dekarbonisierungshebel zum Einsatz kommt, einschließlich der naturbasierten Lösungen darlegen,
b) bei der Beschreibung der Ergebnisse der Klimaschutzmaßnahmen ist die erzielte und erwartete Reduktion der Treibhausgasemissionen anzugeben und
c) erhebliche Geldbeträge von CapEx und OpEx, die für die Durchführung der ergriffenen oder vorgesehenen Maßnahmen erforderlich sind, müssen Folgendem zugeordnet werden:
i. den relevanten Posten oder Erläuterungen im Abschluss,
ii. den wichtigsten Leistungsindikatoren gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission und
iii. gegebenenfalls dem CapEx-Plan gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission.
Das Unternehmen hat seine festgelegten klimabezogenen Ziele anzugeben.
- THG-Emissionsreduktionsziele in absoluten Werten (in Tonnen CO2-Äquivalent oder als Prozentsatz der Emissionen eines Basisjahres) und ggf. in Intensitätswerten,
- THG-Emissionsreduktionsziele für Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 ggf. der jeweilige Anteil
- aktuelles Basisjahr und Bezugswert und aktualisiert ab 2030 das Basisjahr für die THG-Emissionsreduktionsziele nach jedem darauf folgenden Fünfjahreszeitraum
- die THG-Emissionsreduktionsziele umfassen mindestens Zielwerte für das Jahr 2030 und, sofern verfügbar, für das Jahr 2050
- Angabe, ob die THG-Emissionsreduktionsziele wissenschaftlich fundiert und mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar sind, welche Leitlinien und Rahmen zur Festlegung dieser Ziele herangezogen wurden, einschließlich, ob sie anhand eines sektorspezifischen Dekarbonisierungspfads abgeleitet wurden, welche Klima- und Politikszenarien zugrunde liegen und ob die Ziele extern gesichert wurden.
- Beschreibung der Dekarbonisierungshebel und deren quantitativen Gesamtbeitrag zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele
Das Unternehmen hat Informationen über seinen Energieverbrauch und seinen Energiemix zur Verfügung zu stellen.
- Gesamtenergieverbrauch in MWh im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb, aufgeschlüsselt nach
- Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen,
- Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen,
- Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen, aufgeschlüsselt nach:
- Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs), Biokraftstoffe, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.,
- Verbrauch aus erworbener und erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen und
- Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt.
Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln:
- Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen,
- Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen,
- Brennstoffverbrauch aus Erdgas,
- Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen,
- Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus erneuerbaren Quellen.
Darüber hinaus hat das Unternehmen gegebenenfalls seine Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und seine Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in MWh aufzuschlüsseln und getrennt anzugeben.
Energieintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen
- Energieintensität (Gesamtenergieverbrauch je Nettoeinnahme) im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
Das Unternehmen hat Folgendes in Tonnen CO2-Äquivalent anzugeben:
- Scope-1-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent & den prozentualen Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen, sowohl konsolidiert als auch in investierte/verbundene/gemeinsame Unternehmen bzw. nicht konsolidierte Tochterunternehmen
- standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent & die marktbezogenen Scope-2-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent, sowohl konsolidiert als auch in investierte/verbundene/gemeinsame Unternehmen bzw. nicht konsolidierte Tochterunternehmen
- Scope-3-THG-Bruttoemissionen aus jeder signifikanten Scope-3 Kategporie
- THG-Gesamtemissionen
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen
- Intensität der Treibhausgasemissionen (THG-Gesamtemissionen je Nettoeinnahme)
ESRS 2 GOV-3
- Angabe, ob und wie klimabezogene Erwägungen in die Vergütung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einbezogen werden, einschließlich der Frage, ob ihre Leistung anhand der im Rahmen der Angabepflicht E1-4 übermittelten THG-Emissionsreduktionsziele bewertet wurde, und des Prozentsatzes der im laufenden Zeitraum anerkannten Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, einschließlich einer Erläuterung der klimabezogenen Erwägungen.
ESRS 2 SBM-3
- für jedes ermittelte wesentliche klimabezogene Risiko, ob es sich um ein klimabezogenes physisches Risiko oder ein klimabezogenes Übergangsrisiko handelt
- Beschreibung der Resilienz seiner Strategie und seines Geschäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel, inkl. Umfang, Zeitpunkt & Methode der Resilienzanalyse und herangezogene Klimaszenarien, Ergebnisse der Resilienzanalyse, einschließlich der Ergebnisse der Szenarioanalysen.
ESRS 2 IRO-1
- Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, insb. jene Verfahren in Bezug auf
- die Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere die Treibhausgasemissionen des Unternehmens,
- klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere:
- die Ermittlung klimabedingter Gefahren, wobei mindestens die Klimaszenarien mit hohen Emissionen zu berücksichtigen sind, und
- eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung physischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein können,
- klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere:
- die Ermittlung klimabedingter Übergangsereignisse, wobei mindestens ein Klimaszenario anzuwenden ist, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C ohne oder mit begrenzter Überschreitung berücksichtigt, und
- eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung von Brutto-Übergangsrisiken oder Chancen diesen klimabedingten Übergangsereignissen ausgesetzt sein können.
Bei der Angabe der nach Absatz 20 Buchstaben b und c erforderlichen Informationen erläutert das Unternehmen, wie es die klimabezogene Szenarioanalyse, einschließlich einer Reihe von Klimaszenarien, für die Ermittlung und Bewertung von kurz-, mittel- und langfristigen physischen Risiken und Übergangsrisiken sowie Chancen verwendet hat.