E1-2 Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Original

Das Unternehmen hat seine Strategien anzugeben, mit denen seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel angegangen werden sollen. 

Ziel

dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel anzugehen. 

Die erforderlichen Angaben müssen Informationen über die Strategien enthalten, die das Unternehmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel im Einklang mit ESRS 2 MDR-P Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten anwendet. 

 

DR

Das Unternehmen gibt an, inwieweit die folgenden Bereiche in seinen Strategien Berücksichtigung finden: 

  • Klimaschutz, 
  • Anpassung an den Klimawandel, 
  • Energieeffizienz, 
  • Einsatz erneuerbarer Energien und 
  • Sonstige 

 

Anwendungsanforderungen

AR 16. Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel können gesondert angegeben werden, da sich ihre Ziele, die beteiligten Personen, die Maßnahmen und die Mittel, die für ihre Umsetzung erforderlich sind, unterscheiden. 

AR 17. Die Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz betreffen das Management der Treibhausgasemissionen, den Abbau von Treibhausgasen und die Übergangsrisiken des Unternehmens über verschiedene Zeithorizonte hinweg, im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und/oder innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Anforderung nach Absatz 14 kann sich auf eigenständige Klimaschutzstrategien sowie auf einschlägige Strategien in anderen Bereichen beziehen, die indirekt den Klimaschutz unterstützen, einschließlich Schulungsstrategien sowie Strategien in Bezug auf Beschaffung, Lieferketten, Investitionen oder Produktentwicklung. 

AR 18. Die Strategien im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel betreffen das Management der physischen Klimarisiken und der mit der Anpassung an den Klimawandel verbundenen Übergangsrisiken des Unternehmens. Die Anforderungen nach den Absätzen 22 und 25 können sich auf eigenständige Strategien zur Anpassung an den Klimawandel sowie auf einschlägige Strategien in anderen Bereichen beziehen, die indirekt die Anpassung an den Klimawandel unterstützen, einschließlich Schulungsstrategien sowie Strategien in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit.