Beschäftigungsform: freies Dienstverhältnis

Der freie Dienstvertrag ist, so wie der Arbeitsvertrag, ein Dauerschuldverhältnis. Eine gesetzliche Definition des freien Dienstvertrages besteht nicht. Nach der Rechtsprechung liegt ein freier Dienstvertrag vor, wenn sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, einem Auftraggeber bzw. einer Arbeitgeberin für bestimmte oder unbestimmte Zeit die Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne sich in persönliche Abhängigkeit zu begeben. Der maßgebliche Unterschied zum echten Dienstnehmer liegt darin, dass freie DienstnehmerInnen die Dienstleistungen in persönlicher Unabhängigkeit erbringen. Kriterien des freien […]

Beschäftigungsform: ArbeitnehmerInnen

Arbeitsverhältnisse werden mittels Arbeitsvertrag geregelt. Der Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und als solches auf eine unbestimmte oder bestimmte Zeit ausgerichtet. Es wird die Dauer der Arbeitsleistung gegenüber der/dem ArbeitgeberIn geschuldet. Kriterien eines Arbeitsverhältnisses Das wesentliche Kriterium eines Arbeitsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit gegenüber dem/der ArbeitgeberIn, welche sich durch die folgenden Merkmale zeigt: Eingliederung in den Betrieb: örtliche Umstände, wie das Arbeiten in den Büroräumlichkeiten betriebliche Weisungsgefüge organisatorische Vorschriften, konkret bestimmte Arbeitstage konkret festgelegter Beginn und […]