Wer braucht ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK)?

In diesem Artikel geht es um das Abfallwirtschaftskonzept, welche Betriebe ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen, wann es erstellt werden muss und was es beinhalten sollte. Darüber hinaus beschreiben wir, wie ein Abfallwirtschaftskonzept dazu beiträgt, die betriebliche Abfallwirtschaft zu verbessern.

In jedem Betrieb fallen Abfälle an. Oft ist es jedoch schwer den Überblick zu behalten, welche Abfall und wieviel genau anfällt. Darüber hinaus ist der Umgang mit dem Abfall des Unternehmens oft unbekannt. Hierbei hilft ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK). Dieses Konzept dokumentiert die Art, Menge, Herkunft und Verbleib aller Abfälle in einem Betrie. Es hilft dabei, die betriebliche Abfallwirtschaft ordentlich und umweltgerecht zu organisieren. Obwohl das Erstellen eines Abfallwirtschaftskonzeptes im ersten Moment herausfordernd wirken kann, lohnt sich die Initiative. Ein gut durchdachtes Abfallwirtschaftskonzept kann nicht nur Verbesserungspotenziale aufzeigen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Es zeigt, dass das Unternehmen seine Verantwortung für die Umwelt ernst nimmt und aktiv Maßnahmen zum Umweltschutz ergreift. Für bestimmte Betriebe ist das Erstellen eines Abfallwirtschaftskonzeptes sogar verpflichtend. In diesem Fall kann die zuständige Behörde jederzeit das Dokument zur Überprüfung fordern.

Welche Unternehmen müssen ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen?

Grundsätzlich sind alle Vorgaben und Anforderungen bezüglich des Abfallwirtschaftskonzepts im AWG (Abfallwirtschaftsgesetz 2002) festgelegt. So auch die Frage, wer ein AWK erstellen muss: Ein Abfallwirtschaftskonzept ist gemäß dem AWG 2002 für Anlagen zu erstellen, in denen mehr als 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind und bei deren Betrieb Abfälle anfallen. Es muss innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Betriebes bzw. nach Aufnahme des einundzwanzigsten Mitarbeitenden vorgelegt werden können. Ein weiterer Grund für das Erstellen sind Neu- oder Änderungsgenehmigungen einer Betriebsanlage. Die Behörde kann jederzeit die Vorlage des Abfallwirtschaftskonzepts verlangen. Falls das Abfallwirtschaftskonzept unvollständig ist, kann die Behörde Verbesserungen durch einen Bescheid anordnen. Wenn das Abfallwirtschaftskonzept weder erstellt, noch aktualisiert wird oder der Behörde auf Verlangen nicht vorgelegt werden kann, drohen Geldstrafen.

Welche Person erstellt ein Abfallwirtschaftskonzept?

Der/Die Betriebsinhaber:in ist für das Erstellen des Abfallwirtschaftskonzepts verantwortlich. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass er oder sie das Konzept selbst erstellen muss. Auch Mitarbeitende oder eine Sicherheitskraft im Betrieb kann die Aufgabe übernehmen. Das ist vor allem bei Anlagen häufig der Fall, in denen geringe Mengen und nicht gefährliche Abfälle anfallen. Wenn der Betrieb nicht an ausreichenden Ressourcen oder Fachwissen verfügt, besteht auch die Möglichkeit das Abfallwirtschaftskonzept von externen Firmen erstellen zu lassen, die sich auf diese Tätigkeit spezialisieren. Wenn ein Betrieb mehr als 100 Mitarbeitende hat, muss ein:e fachlich qualifizierte:r Abfallbeauftragte:r die Erstellung des AWKs übernehmen. Weitere Aufgabenbereiche der abfallbeauftragten Person sind die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, das Feststellen von Mängeln und Optimierungspotenzialen im Umgang mit Abfall, das Mitwirken bei abfallwirtschaftlichen Aspekten sowie das Ermitteln der Kosten im Zusammenhang mit Abfall.

Integration des AWKs in den Unternehmensalltag

Ein Abfallwirtschaftskonzept kann den Status Quo für Verbesserungsmaßnahmen dokumentieren. Um die einzelnen Maßnahmen optimal in den Unternehmensalltag zu integrieren bzw. umzusetzen, ist es essenziell, dass alle Mitarbeitenden im Betrieb informiert sind und mitwirken. Denn letztendlich hängt der Erfolg der Integrations des Abfallmanagements von jeder einzelnen Position im Unternehmen ab. Der Einkauf kann beispielsweise Waren in Großgebinde einkaufen, um Verpackungsmaterial zu sparen. Das stellt eine quantitative Abfallvermeidungsmaßnahme dar.

Wann wird ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt?

Das Abfallwirtschaftskonzept ist kein Dokument, welches man einmal erstellt, sondern mit dem man sich laufend auseinandersetzt. Verpflichtend ist das Aktualisieren des Konzepts spätestens alle sieben Jahre oder bei einer wesentlichen abfallrelevanten Änderung der Anlage bzw. bei genehmigungspflichtigen Änderungen der Anlage.

Wir empfehlen das Konzept laufend aktuell zu halten. Das hat die Vorteile, dass man ständig eine aktuelle Übersicht über die Abfallsituation hat, Einsparpotenziale frühzeitig entdeckt und der Aufwand mehrerer kleiner Anpassungen insgesamt geringer ausfällt, als eine große Aktualisierung.

Welche Inhalte werden in einem AWK behandelt?

Das AWG 2002 schreibt fünf Bereiche vor, die behandelt werden müssen:

  1. Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile
  2. verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs: detaillierte Beschreibung aller Prozesse im Betrieb, Auflistung der benötigten Einsatzstoffe
  3. abfallrelevante Darstellung des Betriebs: Aufzählung der anfallenden Abfälle (Art und Menge), eine Beschreibung der betriebsinternen Abfalllogistik (Sammelort, Entleerungsintervalle, …), die gesetzten Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen (z.B. Groß- statt Kleingebinde, Kabel statt Batterien).
  4. organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften:  Zuständigkeit der verantwortlichen Person für den Umgang mit Abfällen, Auflistung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle, Sammler- und Behandlerliste
  5. Abschätzung der zukünftigen Entwicklung: Beschreibung geplanter Maßnahmen, die einen Einfluss auf das zukünftige Abfallgeschehen haben, z.B. Personalaufstockung (mehr Abfall entsteht), die Einführung eines neuen Produktes, Verfahrensänderungen, … Auch wenn keine Änderungen geplant sind, kann das im Konzept dokumentiert werden.

Wie werden die Daten erfasst?

Grundsätzlich ist es wichtig, dass alle Inhalte des AWKs so aufbereitet werden, dass auch unabhängige Dritte, die den Betrieb nicht kennen, nachvollziehen können, was passiert. Dabei ist es entscheidend, dass die Datenerfassung lückenlos erfolgt. Wenn es für bestimmte Bereiche keine Daten gibt, sollte dies im Konzept dokumentiert werden. Neben dem geschriebenen Text und ausgefüllten Tabellen können auch Bilder oder Pläne als Anschauungsmaterial hinzugefügt werden. Um die Erstellung zu erleichtern, gibt es kostenlose Mustervorlagen online, die alle relevanten Bereiche abdecken und nur noch mit Inhalt befüllt werden müssen. Die Stadt Wien oder die Wirtschaftskammer bieten beispielsweise solche Vorlagen an.

Welche Vorteile bringt ein Abfallwirtschaftskonzept?

Zusammenfassend ist ein Abfallwirtschaftskonzept ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Abfallmanagements ist. Es trägt dazu bei, die Abfallmenge zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu minimieren. Durch die Erfassung und Analyse von Daten sowie die Definition von Zielen und Maßnahmen können gezielte Handlungsschritte abgeleitet werden, um das Abfallaufkommen zu verringern und eine effektive Abfallbewirtschaftung zu erreichen. Sehen Sie deshalb das Abfallwirtschaftskonzept als Chance, um kontinuierlich besser zu werden und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft zu leisten.

Welche Unterstützung gibt es für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes?

Mit diesen Tipps sollte das Erstellen eines Abfallwirtschaftskonzept kein Problem mehr darstellen. Sollte es jedoch dennoch zu aufwendig sein, gibt es online Tools, welche das Dokumenterstellen erleichtert. Ein Beispiel dafür ist das „ESG Cockpit“. Mithilfe dieses Tools können die Daten leicht erfasst, aktualisiert und natürlich dokumentiert werden, indem einfach die entsprechenden Daten eingegeben werden und der Bericht automatisch erstellt wird. Für weitere Informationen bezüglich der Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts mithilfe des ESG Cockpits zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserer AWK-Expertin Lara Hammerl (Lara (at) Hammerl.at). Hier gibts mehr zu unserem Ansatz