Die Schwere einer negativen Auswirkung wird bestimmt durch
(i) ihr Ausmaß: wie schwerwiegend die Auswirkung
(ii) Umfang: wie weitreichend die Auswirkung ist, und
(iii) ihr irreparabler Charakter: ob und inwieweit die negativen Auswirkungen behoben werden können, d. h. ob die den vorherigen Zustand der Umwelt oder der betroffenen Menschen wiederherstellen.
Schweregrad einer negativen Auswirkung
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